14. Januar 2026

Autohaus Versicherung im Überblick: 4 teure Irrtümer, die Inhaber ruinieren können

14. Januar 2026

„Versichert ist versichert“ – dieser Satz wird im Autohandel oft teuer bezahlt. Wer glaubt, mit einer Standard-Gewerbepolice sei sein Fahrzeugbestand geschützt, erlebt im Schadenfall oft ein böses Erwachen. Wir decken die vier größten Irrtümer zur Autohaus Versicherung auf und zeigen, wo das Kleingedruckte zur existenziellen Falle wird.

Ein Autohaus zu versichern, gehört zur Komplexitätsklasse der Industrieversicherung. Warum? Weil Ihr „Warenlager“ mobil ist, unter freiem Himmel steht und täglich von Dritten (Kunden) bewegt wird. Herkömmliche Policen für den Handel oder das Handwerk decken diese spezifischen Risiken oft nur unzureichend ab.

Prüfen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz anhand dieser vier kritischen Punkte. Sie sind die Hauptgründe für Deckungsablehnungen im Kfz-Gewerbe.

Irrtum 1: „Schäden an Kundenfahrzeugen zahlt die Betriebshaftpflicht.“

Dies ist der häufigste und teuerste Irrglaube in der Branche.

Die Realität: Jede Standard-Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) enthält den Ausschluss für sogenannte Tätigkeitsschäden. Das bedeutet: Schäden an Sachen, die Gegenstand der Bearbeitung sind oder zur Bearbeitung übernommen wurden, sind nicht versichert.

  • Das Szenario: Ein Mitarbeiter beschädigt beim Austausch der Windschutzscheibe den Dachhimmel oder verursacht bei einer Probefahrt nach der Inspektion einen Unfall.
  • Die Folge: Da das Fahrzeug in Ihrer Obhut zur Bearbeitung war, lehnt die Standard-BHV die Regulierung des Schadens am Kundenfahrzeug ab. Sie haften gegenüber dem Kunden jedoch vollumfänglich aus dem Werkvertragsrecht.

Die Lösung: Sie benötigen zwingend die Zusatzhaftpflicht für das Kfz-Gewerbe (Handel und Handwerk). Nur diese schließt die Deckungslücke für Obhuts- und Tätigkeitsschäden an fremden Fahrzeugen ein.

Irrtum 2: „Teilediebstahl vom Außengelände ist über die Inhaltsversicherung abgedeckt.“

Einbruchdiebstahl ist in Standardverträgen sehr eng definiert.

Die Realität: Ein klassischer Versicherungsvertrag setzt für „Einbruchdiebstahl“ voraus, dass ein Täter in ein fest umschlossenes Gebäude eindringt. Das Außengelände zählt rechtlich nicht dazu.

  • Das Szenario: Banden entwenden nachts von mehreren Fahrzeugen auf dem Hof die LED-Scheinwerfer und Navigationssysteme. Die Gebäude wurden nicht betreten.
  • Die Folge: Die Inhaltsversicherung verweigert die Zahlung, da kein Einbruch in ein Gebäude vorlag. Die Teilkasko der Fahrzeuge greift zwar oft, führt aber bei mehreren betroffenen Fahrzeugen zu einer massiven Belastung durch Mehrfach-Selbstbeteiligungen.

Die Lösung: Eine leistungsstarke Autohaus Versicherung muss den einfachen Diebstahl von Fahrzeugteilen auf dem Freigelände explizit einschließen – idealerweise mit einer pauschalen Entschädigungsgrenze, die über die Einzel-Kaskodeckungen hinausgeht.

Irrtum 3: „Der Tresor im Büro reicht für die Schlüsselsicherung aus.“

Bei der Entwendung von Fahrzeugen schauen Versicherer zuerst in den Schlüsseltresor.

Die Realität: Versicherer formulieren in den „Besonderen Bedingungen“ sehr genaue Sicherungsobliegenheiten. Ein einfacher Möbeltresor aus dem Baumarkt reicht hier fast nie aus.

  • Das Szenario: Einbrecher stehlen den Tresor oder öffnen ihn vor Ort und entwenden mit den Originalschlüsseln zwei Vorführwagen.
  • Die Folge: Entspricht der Tresor nicht der im Vertrag vorgeschriebenen VdS-Klasse (z. B. Widerstandsgrad I oder höher) oder war er nicht fachgerecht im Boden verankert, ist der Versicherer wegen Verletzung der Sicherheitsvorschriften oft komplett leistungsfrei.

Die Lösung: Gleichen Sie die Hardware in Ihrem Betrieb (Tresor-Zertifizierung) exakt mit den Anforderungen Ihrer Police ab. Ein „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“ rettet Sie bei der Verletzung explizit vereinbarter Sicherheitsklauseln oft nicht.

Irrtum 4: „Im Schadenfall bekomme ich meine Kunden-Stundensätze erstattet.“

Eigenreparaturen am eigenen Bestand oder an Kundenfahrzeugen werden oft gekürzt.

Die Realität: Versicherungen unterliegen dem versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbot. Das bedeutet, Sie sollen durch einen Schaden keinen Gewinn machen.

  • Das Szenario: Sie reparieren einen Kaskoschaden an einem Ihrer Vorführwagen und stellen Ihren üblichen Stundenverrechnungssatz von 150 € in Rechnung.
  • Die Folge: Der Versicherer kürzt die Erstattung auf die reinen Selbstkosten (Lohnkosten + Materialeinstand), da der Gewinnanteil in der Kalkulation als „Bereicherung“ gewertet wird.

Die Lösung: Achten Sie auf Klauseln, die den Ersatz der ortsüblichen Stundenverrechnungssätze auch bei Eigenreparaturen zusagen. Nur so decken Sie auch Ihre Gemeinkosten und den Deckungsbeitragsausfall ab, der entsteht, weil die Hebebühne nicht für zahlende Kunden frei war.

Fazit: Spezialisierung schützt die Existenz

Eine Autohaus Versicherung ist kein statisches Produkt, sondern muss exakt auf die Prozesse in Ihrem Betrieb (Werkstattanteil, Verkaufsfläche, Sicherheitsausstattung) angepasst sein. Standardverträge lassen genau dort Lücken, wo im Kfz-Gewerbe die größten Schadensummen entstehen.

Ist Ihre aktuelle Police „wasserdicht“ gegenüber Tätigkeitsschäden und Diebstahlrisiken? Lassen Sie uns Ihre Verträge auf diese vier existenziellen Fallstricke prüfen.

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